Rechtsprechung
BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 4 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 3 AGG
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - IWW
§ 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 4 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 12 Abs. 3 AGG, § 3 Abs. 3 AGG, § 7 Abs. 3, Art. 1 Abs. 1 GG, § 7 Abs. 1 AGG, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 6 Satz 2 KSchG, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- IWW
- Wolters Kluwer
Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Sexuelle Belästigung als Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde; Allgemeines Persönlichkeitsrecht und sexuelle Selbstbestimmung; ...
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung aufgrund sexueller Belästigung
- RA Kotz
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- hensche.de
Außerordentliche Kündigung, Sexuelle Belästigung
- rabüro.de
Sexuelle Belästigung auch ohne sexuelle Motivation möglich
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung
- rechtsportal.de
Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung
- datenbank.nwb.de
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kündigung wegen Griffs zwischen die Beine
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen sexueller Belästigung setzt keine sexuelle Motivation voraus
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen sexueller Belästigung rechtens
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung aufgrund sexueller Belästigung
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Absichtliches Berühren des Geschlechtsteils eines Kollegen rechtfertigt Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung aufgrund sexueller Belästigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ein Griff in den Schritt rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Sexuelle Belästigung ist unabhängig vom Motiv
- bblaw.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung durch Griff in Genitalen eines Kollegen
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Kein Platz für sexuelle Belästigungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - außerordentliche Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
WDR kündigt Mitarbeiter fristlos wegen sexueller Belästigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen sexueller Belästigung
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - sexueller Übergriff - Kündigungsgrund
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Kündigung - Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an eine fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Sexuelle Belästigung auch ohne sexuelle Motivation
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.04.2015 - 5 Ca 5261/14
- LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Papierfundstellen
- BAGE 159, 267
- NJW 2017, 3018
- MDR 2017, 1251
- NZA 2017, 1121
- BB 2017, 2035
Wird zitiert von ... (139) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Auch dabei handelt es sich gem. § 7 Abs. 3 AGG um eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16) .(1) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 17, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18) .
Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist demnach bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, BAGE 150, 109) .
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) .
Welche Maßnahmen er als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16) .
eine Wiederholung ausschließen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 23, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28) .
Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 24, BAGE 150, 109) .
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Auch dabei handelt es sich gem. § 7 Abs. 3 AGG um eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16) .(1) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 17, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 18) .
Ebenso kommt es auf vorsätzliches Verhalten nicht an (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19; Däubler/Bertzbach/Schrader/Schubert AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 76; Oetker in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht 3. Aufl. § 14 Rn. 63; Schaub/Linck ArbR-HdB 16. Aufl. § 36 Rn. 40; Roloff in Beck"scher Online-Kommentar Arbeitsrecht § 3 AGG Rn. 30) .
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19) .
Welche Maßnahmen er als verhältnismäßig ansehen darf, hängt von den konkreten Umständen, ua. von ihrem Umfang und ihrer Intensität ab (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 16) .
eine Wiederholung ausschließen (…BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 23, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 28) .
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
a) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 30; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46, BAGE 153, 111) .Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 30; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46, BAGE 153, 111) .
Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 24, BAGE 150, 109) .
- BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15
Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
a) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 30; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46, BAGE 153, 111) .Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 30; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 46, BAGE 153, 111) .
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 17. März 2016 - 2 AZR 110/15 - Rn. 17; 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 21) .Im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf Kündigungen wegen Pflichtverletzungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 - Rn. 76; 8. Dezember 1994 - 2 AZR 470/93 - zu B II 5 g der Gründe) .
- BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist demnach bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, BAGE 150, 109) .Bei anderen Handlungen, die nicht unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen zum Gegenstand haben, wie bspw. Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund einer mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36) .
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13
Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) . - BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 47, BAGE 149, 355; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16) . - BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Nur dies entspricht dem wohlverstandenen (Kosten-)Interesse des Klägers, da die Beklagte die ordentliche Kündigung nur "höchst vorsorglich und ohne Präjudiz für die Wirksamkeit" der bereits ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung und damit auflösend bedingt für den Fall erklärt hat, dass das Arbeitsverhältnis bereits durch die außerordentliche Kündigung beendet ist (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 333) . - BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78
Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des …
Auszug aus BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Eine mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei gleicher Ausgangslage haben (BAG 22. Februar 1979 - 2 AZR 115/78 - zu 2 a der Gründe) . - BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 168/96
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
- BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93
Kündigung eines Schuldirektors mangels Eignung im Sinne des Einigungsvertrages …
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
- BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15
Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast
- LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung
- BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18
Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot
(3) Soweit der Kläger darauf verweist, die Arbeitsverhältnisse anderer Mitarbeiter, denen vergleichbare Dienstwagen überlassen waren und die ähnliche Kraftstoffmengen getankt haben, seien nicht gekündigt worden, übersieht er, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung nur bei gleicher Ausgangslage haben kann (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 40, BAGE 159, 267) . - BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
a) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (…BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54, BAGE 161, 198; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, BAGE 159, 267) .Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (…BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27, BAGE 159, 267) .
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 22, BAGE 150, 109) .
Damit hat es verkannt, dass es bei der Frage der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nicht um eine repressive Strafzumessung oder Sanktion für begangenes Unrecht in der Vergangenheit geht, sondern um die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses (…BAG 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27, BAGE 159, 267) sowie um die Abwägung von Interessen im Zusammenhang mit der Frage, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft zumutbar ist.
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Sie stellt zugleich eine Verletzung der dem Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmerin obliegenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf deren Interessen gemäß § 241 Abs. 2 BGB dar und ist deswegen auch "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung zu bilden (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 14, juris).Die Beklagte ist nach § 12 Abs. 3 AGG verpflichtet, auch die in ihrem Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer vor sexuellen Belästigungen zu schützen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 15, juris).
aa) Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 15, juris; BAG…, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 17, BAGE 150, 109; BAG…, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 18, juris).
Bei anderen Handlungen, die nicht unmittelbar das Geschlechtliche im Menschen zum Gegenstand haben, wie bspw. Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund einer mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (siehe zum Gesamten: BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 18, juris; BAG…, Urteil vom 2. März 2017 - 2 AZR 698/15, Rn. 36, juris).
Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist vielmehr häufig Ausdruck von Hierarchien und Machtausübung und weniger von sexuell bestimmter Lust (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 19 mwN, juris).
Ebenso kommt es auf vorsätzliches Verhalten nicht an (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 20, juris; BAG…, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 19, juris;… Däubler/Bertzbach/Schrader/Schubert, AGG, 2. Aufl., § 3 Rn. 76;… Schaub/Linck, ArbR-HdB, 18. Aufl., § 36 Rn. 40;… BeckOK-ArbR/Roloff, § 3 AGG, Rn. 30).
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 21, juris; BAG…, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 19, juris).
d) Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 26, juris; BAG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG;… Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).
Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 27, juris; BAG…, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15, Rn. 30, juris; BAG…, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14, Rn. 46, juris).
Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 28, juris; BAG…, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 22, juris; BAG…, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13, Rn. 47, juris; BAG…, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11, Rn. 16; BAG…, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 186/11, Rn. 22 mwN, NJW 2013, 104 ff.).
eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG…, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG…, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).
eine Wiederholung ausschließen (BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16, Rn. 29, juris; BAG…, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, Rn. 23, juris; BAG…, Urteil vom 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, Rn. 28, juris).
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
aa) Auch eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG ist gem. § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15, BAGE 159, 267; 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, BAGE 150, 109) .Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 17, aaO) .
Schutzgut der § 7 Abs. 3, § 3 Abs. 4 AGG ist die sexuelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO) .
Das schließt es ein, selbst über einen Eingriff in die Intimsphäre durch körperlichen Kontakt zu bestimmen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO) .
Die absichtliche Berührung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO; vgl. auch BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, aaO) .
Bei anderen Handlungen, für die dies nicht ohne Weiteres zutrifft, wie beispielsweise Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund der mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO;… 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - aaO) .
Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 20, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19) .
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, aaO) .
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267) .
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, BAGE 170, 84; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267) .
- BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18
Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag
Nach der ständigen, vom Landesarbeitsgericht der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten Senatsrechtsprechung stellt sich eine verhaltensbedingte Kündigung, die auf eine Pflichtverletzung gestützt wird, die das Gericht nicht als besonders schwerwiegend erachtet, und die nicht am Maßstab von § 12 Abs. 3 AGG zu messen ist, bereits dann als unverhältnismäßig dar, wenn nach den bei ihrem Zugang erkennbaren Umständen nicht ausgeschlossen werden kann, eine Abmahnung werde eine Verhaltensänderung herbeiführen (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28 f., BAGE 159, 267) . - BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18
Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (…BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 27; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 11, BAGE 159, 267) .a) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (…BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, BAGE 159, 267) .
Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27, BAGE 159, 267) .
Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (…BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 30, BAGE 159, 267) .
Nur dies entspricht dem wohlverstandenen (Kosten-)Interesse der Klägerin, da die Beklagte die ordentliche Kündigung nur "höchst vorsorglich" und damit auflösend bedingt für den Fall erklärt hat, dass das Arbeitsverhältnis bereits durch die außerordentliche Kündigung beendet ist (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 46, BAGE 159, 267;… 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 333) .
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 11) .aa) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 29. Juni 2016 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26) .
Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände widerspruchsfrei berücksichtigt hat (BAG 29. Juni 2016 - 2 AZR 302/16 - Rn. 30) .
- LAG Hamm, 27.01.2023 - 13 Sa 1007/22
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Schwerer Vertrauensbruch durch …
Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (…BAG, Urteile vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 29, juris ;… vom 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40 - juris; vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27 - juris).Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG, Urteile vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 30, juris; vom 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28 - juris).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2023 - 6 Sa 115/23
Außerordentliche fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung
a) Eine sexuelle Belästigung iSv. § 3 Abs. 4 AGG ist gemäß § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten, die "an sich" als wichtiger Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (…BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 24; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 15;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).Im Unterschied zu § 3 Abs. 3 AGG können auch einmalige sexuell bestimmte Verhaltensweisen den Tatbestand einer sexuellen Belästigung erfüllen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 17, aaO).
Schutzgut der § 7 Abs. 3, § 3 Abs. 4 AGG ist die sexuelle Selbstbestimmung als Konkretisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO).
Das schließt es ein, selbst über einen Eingriff in die Intimsphäre durch körperlichen Kontakt zu bestimmen (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO).
Die absichtliche Berührung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale eines anderen ist bereits deshalb sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG, weil es sich um einen auf die körperliche Intimsphäre gerichteten Übergriff handelt (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 24, 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO;… vgl. auch BAG 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 18, aaO).
Auch ein solches Verhalten hat das Geschlechtliche im Menschen zum unmittelbaren Gegenstand; bei anderen Handlungen, für die dies nicht ohne Weiteres zutrifft, wie beispielsweise Umarmungen, kann sich eine Sexualbezogenheit aufgrund der mit ihnen verfolgten sexuellen Absicht ergeben (…vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 24, mwN; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 18, aaO;… 2. März 2017 - 2 AZR 698/15 - Rn. 36, aaO).
Gegenteilige Absichten oder Vorstellungen der für dieses Ergebnis aufgrund ihres Verhaltens objektiv verantwortlichen Person spielen keine Rolle (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 20, aaO;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 19, zitiert nach juris).
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 24, 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 21, aaO).
Ein erkennbar unerwünschter körperlicher Eingriff in den Intimbereich eines anderen stellt unabhängig davon, ob er mit eigener sexueller Motivation erfolgt, eine sexuelle Belästigung iSd. § 3 Abs. 4 AGG dar; das Fehlen eigener sexueller Motive lässt deshalb in einer solchen Fallgestaltung für sich genommen nicht den Schluss zu, dem Handelnden fehle das Bewusstsein, eine sexuelle Belästigung zu begehen (vgl. BAG 29. Juni 2017- 2 AZR 302/16 - Rn. 32, zitiert nach juris).
a) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (…BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 54; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris).
Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (…BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, 23. August 2018 - 2 AZR 235/18 - Rn. 40; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 27, jeweils zitiert nach juris).
Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (…BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 28, 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).
- LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem …
Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - aaO;… 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, aaO; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267;… 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16, aaO;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37) . - LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19
Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 203/20
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Sexuelle Belästigung, Abmahnung
- LAG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 Sa 483/20
Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel - Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 7 Sa 63/21
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
- LAG Niedersachsen, 20.06.2022 - 12 Sa 434/21
Beweisaufnahme; Beweisvereitelung; Entscheidung nach Lage der Akten; fristlose …
- BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17
Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches …
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19
Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung
- BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2020 - 5 TaBV 9/19
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller …
- LAG Köln, 03.03.2023 - 6 Sa 385/21
Fristlose Kündigung; sexuelle Belästigung; Verhältnismäßigkeit; Substantiierung …
- LAG Düsseldorf, 04.10.2022 - 3 Sa 374/22
Corona; 3G-Nachweis; Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfnachweises
- LAG Hamm, 24.09.2020 - 18 Sa 210/20
Kirchenaustritt, Wartezeitkündigung, Benachteiligung wegen der Religion, …
- ArbG Elmshorn, 26.04.2023 - 3 Ca 1501 e/22
Kündigung, außerordentlich, Schriftform, Unterschrift, Paraphe, Sexuelle …
- LAG Baden-Württemberg, 29.05.2018 - 19 Sa 61/17
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Abmahnung - Interessenabwägung - …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22
Außerordentliche Kündigung - Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen …
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Fristlose Kündigung wegen Rückgabe eines verschmutzten und beschädigten …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2023 - 5 Sa 5/23
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Tatkündigung, Verdachtskündigung, Bedrohung …
- ArbG Köln, 09.01.2020 - 14 Ca 3794/19
- LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21
Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 3 Sa 98/20
Fristlose Kündigung - sexuelle Belästigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20
Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung - …
- ArbG Siegburg, 02.10.2019 - 3 Ca 722/19
Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Hessen, 08.08.2018 - 13 Sa 1237/17
Hat die Arbeitnehmerin bei Einstellung dem Arbeitgeber gegenüber Mitteilung über …
- BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17
Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2023 - 8 Sa 327/22
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2023 - 8 Sa 48/23
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen …
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung …
- BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21
Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin …
- ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des …
- LAG Hessen, 18.10.2021 - 16 Sa 380/20
Fristlose Kündigung bei Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit …
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 23 Sa 1629/20
Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu entsorgende Geräte eigennützig verkauft
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18
Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2020 - 9 Sa 500/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Fürsorgepflicht - Verhalten als Vorgesetzter …
- ArbG Düsseldorf, 14.12.2018 - 14 Ca 5613/18
Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2020 - 3 Sa 109/20
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Düsseldorf, 24.10.2018 - 12 Sa 106/18
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer teilzeitbeschäftigten …
- LAG Hessen, 23.01.2018 - 8 Sa 334/17
Rechtswirksame außerordentliche Kündigung einer über 26 Jahre beschäftigten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 210/20
Außerordentliche, fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2018 - 1 Sa 507/17
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21
Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam
- LAG Düsseldorf, 19.01.2021 - 3 Sa 677/20
Außerordentliche Kündigung wegen grob nachlässiger Kreditprüfung und …
- ArbG Berlin, 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17
Kündigungsschutzklage eines Trainers am Olympiastützpunkt Berlin
- LAG Nürnberg, 07.11.2017 - 7 Sa 400/16
Kündigung - fremdenfeindliche Äußerung - Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2020 - 6 Sa 123/20
Außerordentliche Kündigung - heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs - …
- LAG Köln, 16.10.2019 - 5 Sa 221/19
Arbeitsaufnahme trotz nicht eingetretener aufschiebender Bedingung; eigenmächtige …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2019 - 5 Sa 339/18
Wirksamkeit einer Vertragsänderung - sexuelle Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2023 - 8 Sa 94/23
Einzelfallentscheidung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Unterschlagung
- LAG Düsseldorf, 18.12.2020 - 6 Sa 522/20
Kündigung eines Außendienstmitarbeiters im Bereich der Zählermontage
- ArbG Aachen, 10.12.2020 - 3 Ca 2531/20
Fristlose Kündigung, ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, Beleidigung und …
- ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21
Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten
- ArbG Düsseldorf, 30.07.2020 - 9 Ca 1459/20
- ArbG Bonn, 18.06.2020 - 3 Ca 3431/19
- LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 6 Sa 47/22
Außerordentliche Kündigung - absichtliches Anspucken einer Vorgesetzten - …
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20
Verdachtskündigung wegen Kassenmanipulation
- LAG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 Sa 358/19
Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung; Verletzung arbeitsvertraglicher …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 5 Sa 258/16
Außerordentliche Änderungskündigung wegen Schlechtleistung - Wiedereinsetzung in …
- LAG Düsseldorf, 28.04.2021 - 4 Sa 580/20
Außerordentliche Kündigung; tarifvertragliche Unkündbarkeit; grobe Beleidigung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 5 Sa 66/19
Außerordentliche Kündigung - Nebentätigkeit während der Arbeitszeit - …
- LAG Köln, 26.10.2023 - 8 Sa 107/23
Außerordentliche Kündigung; Angekündigte Erkrankung; Beleidigung; Abstellen eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 23 Sa 1107/22
Kündigung wegen des Vorwurfs antisemitischer Äußerungen bei der Deutschen Welle
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 26 Ta 6108/21
Bewertung eines Hilfsantrages bei Vergleichsabschluss - Gegenstandswert bei …
- LAG Köln, 27.08.2020 - 8 Sa 135/20
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung; sexuelle Belästigung
- LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21
Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung …
- LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 6 Sa 420/20
Außerordentliche Kündigung - Sorgfaltspflichtverletzungen eines …
- LAG Baden-Württemberg, 20.04.2018 - 11 Sa 45/17
Außerordentliche Verdachtskündigung - dringender Verdacht - Anhörung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 Sa 359/20
Außerordentliche Kündigung - vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 13.03.2023 - 3 Ca 556/22
Sexuelle Belästigung - Kündigung - Video - Augenschein
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 8 TaBV 19/17
Zustimmungsersetzung - außerordentliche Tat-/Verdachtskündigung wegen privaten …
- ArbG Koblenz, 09.03.2022 - 7 Ca 2518/21
Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über den Impfstatus - Corona-Pandemie …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2021 - 6 Sa 284/20
Kündigung, fristlos, außerordentlich, Berufskraftfahrer, Trunkenheitsfahrt, …
- ArbG Aachen, 24.09.2020 - 8 Ca 3432/20
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - 31 A 1054/22
Begehung eines schweren Dienstvergehens eines Beamten wegen Verstoßes gegen das …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2022 - 6 Sa 422/21
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Beweiswürdigung
- LAG Köln, 25.08.2022 - 8 Sa 429/21
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Servicetechnikers im …
- LAG Nürnberg, 03.11.2020 - 7 Sa 99/20
Außerordentliche Kündigung - Installieren nicht zugelassener Software - …
- LAG Köln, 06.12.2021 - 2 Sa 10/21
Ehrverletzende Äußerungen als fristloser Kündigungsgrund; Rechtmäßigkeit einer …
- BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19
Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 8 Sa 310/22
Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Verwendung eines …
- ArbG Koblenz, 04.05.2022 - 7 Ca 20/22
Außerordentliche Kündigung - gefälschter Impfausweis - 3-G-Nachweis - …
- ArbG Aachen, 28.05.2020 - 3 Ca 3947/19
Fristlose Kündigung bei versuchtem Arbeitszeitbetrug
- LAG Hamm, 30.03.2023 - 18 Sa 1048/22
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verletzung der Rücksichtnahmepflicht …
- BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20
Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen …
- LAG Köln, 11.12.2018 - 4 Sa 862/17
Kündigung, Entschädigung, Diskriminierung wegen des Geschlechts
- VG Berlin, 29.04.2022 - 85 K 3.20
Öffentliches Dienstrecht: Disziplinarmaßnahme bei sexueller Belästigung von …
- ArbG Solingen, 04.02.2020 - 2 Ca 917/19
Sexuelle Belästigung, Arbeitskollegin, fristlose Kündigung, Umranden der Brust …
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2022 - 26 Ta 6047/22
Streitwert bei mehreren Kündigungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2022 - 6 Sa 335/21
Außerordentliche Kündigung - Tätlichkeiten gegenüber einer Arbeitskollegin
- LAG Nürnberg, 08.09.2020 - 7 Sa 216/19
Berufung, Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitsleistung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, …
- ArbG Gelsenkirchen, 29.03.2022 - 1 Ca 1708/21
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
- LAG Hamm, 29.01.2021 - 8 Ta 461/20
Gebührenstreitwert, Bestandsschutzklage, objektive Klagehäufung, wiederkeh-rende …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 323/22
Außerordentliche Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - Bescheinigung …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2021 - 6 Sa 302/20
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Anlagenmanipulation - Diebstahl
- LAG Köln, 09.12.2020 - 11 Sa 218/20
Übersendung eines Intimfotos an untergebene Mitarbeiterin in WhatsApp-Chat als …
- LAG Nürnberg, 12.09.2023 - 7 Sa 8/23
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - "3G-Regelung" - Testpflicht - …
- ArbG Siegburg, 28.01.2022 - 1 Ca 421/21
- ArbG Stuttgart, 07.02.2018 - 15 Ca 1852/17
Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen …
- LAG Nürnberg, 18.04.2023 - 7 Sa 348/22
Tatkündigung - Verdachtskündigung - Täuschung - Impfpflicht - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2018 - 8 Sa 37/18
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Tätlichkeiten am Arbeitsplatz - …
- ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Parteivernehmung, Zeugenbeweis
- LAG Nürnberg, 23.02.2023 - 5 Sa 322/22
Vorläufige Impfunfähigkeit - Corona-Virus - gekaufte Bescheinigung im Internet - …
- LAG Düsseldorf, 04.06.2021 - 4 Ta 194/21
Streitwert; Auslegung des Klagebegehrens; Hilfsantrag; Folgekündigung
- LAG Köln, 18.03.2021 - 8 Sa 765/20
Intime Beziehung zu Patientin als wirksamer Kündigungsgrund; Unzumutbarkeit der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - 7 Sa 200/18
Abmahnung - Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- ArbG Düsseldorf, 02.03.2021 - 5 Ca 5323/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 Sa 186/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Abfindung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2018 - 2 Sa 21/18
Unwirksame außerordentliche Kündigung - Annahmeverzugsanspruch - Aufrechnung - …
- LAG Hamburg, 10.05.2023 - 5 Sa 1/23
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2022 - 2 Sa 279/21
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Ankündigung einer Erkrankung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 2 Sa 207/20
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Verhältnismäßigkeit
- ArbG Düsseldorf, 13.07.2020 - 6 Ca 5202/19
Außerordentliche Kündigung; Verdachtskündigung; Bonuszahlung; Vertragsschluss …
- LAG Nürnberg, 30.03.2023 - 3 Sa 346/22
Außerordentliche Kündigung nach Vortäuschen der Impfunfähigkeit
- ArbG Bielefeld, 20.01.2022 - 7 Ca 1777/21
Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen sexueller Belästigung und Störung des …
- ArbG Düsseldorf, 06.12.2021 - 2 Ca 2890/21
- LG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - 27 O 246/20
- ArbG Stuttgart, 18.04.2019 - 21 Ca 7336/18
Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung nach Versetzung
- ArbG Nürnberg, 23.06.2020 - 14 Ca 146/20
Kündigungsschutzklage - Kurierfahrer
- ArbG Hamm, 21.03.2023 - 1 Ca 1070/22
Außerordenltiche Kündigung, Datenmissbrauch, persönlicher Vorteil als …
- ArbG Suhl, 12.07.2022 - 2 Ca 258/22
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Verunstaltung von Plakaten
- ArbG München, 13.08.2020 - 33 Ca 11011/19
Auswahlentscheidung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vergabeverfahren, …
- ArbG Gießen, 27.02.2018 - 9 Ca 244/17